Es kommt immer wieder vor, dass Kontakte zu Bankkunden abbrechen und dass die bei der Bank liegenden Vermögenswerte in der Folge kontakt- und nachrichtenlos werden. Dies kann für alle Beteiligten zu Schwierigkeiten und ungewollten Situationen führen, insbesondere wenn solche Vermögenswerte seitens der Kunden und ihrer Erben endgültig in Vergessenheit geraten. Die Schweizerische Bankiervereinigung (www.swissbanking.org) hat daher zusammen mit den Schweizer Banken Massnahmen zur Vermeidung von kontakt- und nachrichtenlosen Vermögen erarbeitet.