Falls Sie im Jahr 2025 oder in den darauffolgenden Jahren nicht den vollen Betrag in die Säule 3a einbezahlt haben, entstehen Beitragslücken. Ab 2026 haben Sie die Möglichkeit, diese Lücken rückwirkend für die letzten 10 Jahre zu schliessen, erstmals ab dem Jahr 2025. Wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie hier:

Voraussetzungen:

  • Sie haben bisher keine Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen.
  • Der Maximalbetrag für das laufende Jahr wurde bereits ausgeschöpft.
  • Sie verfügen im Jahr des Einkaufs sowie im Jahr der Lücke über ein AHV-pflichtiges Einkommen.
  • Wenn Sie mehrere Lücken schliessen möchten, darf der Gesamtbetrag der Nachzahlung den jährlichen Maximalbetrag mit Pensionskassenanschluss nicht überschreiten.
  • Fehlende Beiträge eines Steuerjahres können nur einmalig nachbezahlt werden. Ein nachträgliches Einkaufen verteilt auf verschiedene Steuerjahre ist nicht möglich.

Um den nachträglichen Einkauf vorzunehmen, müssen Sie dies schriftlich bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung beantragen. Der genaue Ablauf des Verfahrens wird derzeit noch definiert. Sobald weitere Informationen verfügbar sind, halten wir Sie auf unserer Webseite auf dem Laufenden.